Augen auf bei einem Abschluss einer Autoversicherung

KASKOVERTRÄGE MIT WERKSTATTBINDUNG

sind auf den ersten Blick preislich verlockende Angebote. Aber Achtung: Es ist nicht immer alles Gold, was glänzt. Die Ersparnis bei der Versicherungsprämie kann bei einem selbst verschuldeten Unfall teuer erkauft sein!
Bei Kaskoverträgen mit Werkstattbindung können Sie bei einem Schaden an Ihrer Verglasung vom PKW nicht ohne weiteres der Werkstatt Ihres Vertrauens einen Reparaturauftrag erteilen. Vielmehr sind Sie in der Regel verpflichtet, sich vorher an Ihre Kaskoversicherung zu wenden und deren Anweisung einzuholen. Der Versicherer legt fest, wo Sie das Fahrzeug reparieren lassen dürfen. Das ist in der Regel eine für Sie völlig unbekannte Werkstatt und nicht die Werkstatt Ihres Vertrauens.

Haben Sie z. B. vergessen, die Weisung der Versicherung einzuholen, und lassen Sie ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren, ist der Versicherer berechtigt, Ihnen deutlich weniger auszuzahlen, als die Reparatur tatsächlich gekostet hat. Je nach den Kaskovertragsbedingungen werden von der Reparaturrechnung erhebliche Beträge ( z.b Allianz direkt 30% oder DEVK / VHV pauschal 300,00 pro Schaden ) zu Ihren Lasten abgezogen.

Meist werden diese „kleinen Hinweise“ bei dem Abschluss einer KFZ-Versicherung unterschlagen, denn das Hauptziel ist ja, dass man SIE in die „Werkstattbindungsfalle“ tappen lassen möchte, damit Ihre Versicherung für den entstandenen Schaden möglichst selbst wenig zahlen muss. Den Zuschlag für die Reparatur oder den Austausch Ihrer Windschutzscheibe erhält dann in der Regel die Werkstattgruppe, die bei der Versicherung das billigste Angebot hinterlegt hat. Es ist also nicht immer die beste Werkstatt die Ihnen genannt wird, ( wie es gerne fälschlicherweise von den Versicherung vermittelt wird ) sondern schlichtweg die günstigste Werkstatt im Sinne für die Versicherungen. So freuen Sie sich dann über einen kleinen Rabatt in Ihrer Kasko von ca. 10-15% (wohlgemerkt nur in der Kasko), aber dafür bestimmt dann die Versicherung, in welche Werkstatt Sie fahren dürfen und in welcher halt nicht. Wenn SIE Pech haben, liegt die Werkstatt, in der man Sie geschickt hat, in einer anderen Stadt und Sie dürfen eventuell einen Tag Urlaub dafür opfern. Denn Service wie z.B. ein kostenloses Leihfahrzeug, oder einen Hol- und Bringdienst, wird dort meist aus Kostengründen nicht mit angeboten. Schließlich war man ja der günstigste Anbieter, und hat der Versicherung nun so viele Nachlässe gewähren müssen, dass natürlich versucht werden muss, möglichst kostensparend alles zu erledigen. Da bleibt dann der eine oder andere Servicebaustein auf der Strecke.

Möchte ich als Versicherung in der ganzen Welt der Vergleichsportale mitreden, ist mein Preisdruck natürlich noch höher. Bin ich nicht einer der billigsten Anbieter, erscheine ich weiter hinten und bin somit für viele Konsumenten erstmal weniger attraktiv. Problem erkannt, also die Kosten senken. Und das mache ich am einfachsten bei den Werkstätten. Immer schön die Preise drücken und die Werkstattgruppen untereinander ausspielen. Das das unterm Strich irgendwann suboptimal ist, sollte sich wohl jeder denken können. Nun muss ich als Versicherung den Interessenten nur noch dazu bekommen, dass er möglichst oft einen Vertrag mit Werkstattbindung abschließt. Und das geht so!

Erstellt man sich als Kunde in einem Vergleichsportal ein Angebot für seine Autoversicherung, dann wird man feststellen, dass bei vielen Punkten, die man anwählen kann, schon automatisch „Haken“ gesetzt worden sind. Diese bekommt man auch nur nur mehrmaliges Anklicken entfernt. So ploppen dann immer schnell kleine Fenster mit Fragen auf. „Sind Sie sich wirklich sicher und möchten Sie auf einen Rabatt in Ihrer Versicherung verzichten?“ – natürlich NICHT denkt der Kunde und lässt den Haken dann doch sitzen. Oder – „möchten Sie wirklich auf den Werkstattbonus verzichten und Ihren Wagen nicht im Falle eines Schaden in einer unserer qualifizierten Fachbetriebe reparieren lassen?“ – alles so Fragen, bei denen eigentlich jeder antworten würde – sicher will ich den Bonus und eventuelle Schäden sollen auch in qualifizierten Werkstätten ausgeführt werden. Und zack – bleibt auch hier der Haken drin und man hängt in der Werkstattbindungsfalle, was einem am Ende keinen Bonus einbringen kann, sondern einen Aufschlag! Wir haben es sogar schon erlebt, dass Verträge mit Werkstattbindung bei der selben Versicherung mit den identischen Leistungen teurer angeboten wurden, als bei einem Standarttarif. Also immer schön gegenprüfen.

Glücklicherweise geht die Tendenz bei Abschlüssen einer Werkstattbindung stetig nach unten. Scheinbar haben schon viele Kunden feststellen müssen, dass dieses Konzept der Versicherungen meist nur einen Gewinner hat und das sind die Versicherungsgesellschaften. Also nochmals die Bitte – Augen auf bei Versicherungsabschlüssen!